Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

Nachteilsausgleich, der von den Grundsätzen der Feststellung und/oder Bewertung abweicht.


Ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung beinhaltet Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen bei gleich bleibenden fachlichen Anforderungen. Dies können insbesondere folgende Maßnahmen sein:

1. differenzierte Aufgabenstellung, insbesondere auch bei besonderen Schwierigkeiten in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen oder – in der Grundschule – beim Rechnen,

2. mündliche statt schriftliche Arbeiten, z. B. eine Arbeit auf Band sprechen,

3. individuelle Sportübungen.

Ein Vermerk über das Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung ist in Arbeiten und Zeugnissen nicht aufzunehmen.

Ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung (Notenschutz) beinhaltet Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen verbunden mit geringeren fachlichen Anforderungen. Die fachlichen Anforderungen an Abschlussprüfungen bleiben unberührt. Folgende Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:

1. differenzierte Aufgabenstellung, insbesondere auch bei besonderen Schwierigkeiten in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen oder – in der Grundschule – beim Rechnen,

2. mündliche statt schriftliche Arbeiten, z. B. einen Aufsatz auf Band sprechen (Rechtschreibleistung entfällt),

3. stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und den Fremdsprachen,

4. zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Lese-, Rechtschreib- oder – in der Grundschule – der Rechenleistung in allen betroffenen Fächern,

5. Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraumes bei Aussetzung der Notengebung für ein Fach,

6. Bereitstellen oder Zulassen spezieller technischer und didaktischer Hilfs- oder Arbeitsmittel wie Wörterbuch, Computer mit Rechtschreibüberprüfung, aufgrund derer keine Rechtschreibleistung erbracht wird,

7. individuelle Sportübungen.

Es erfolgt eine verbale Aussage in den Arbeiten und Zeugnissen, dass von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen wurde.

[Quelle VOSB Abruf 15.11.2022]

Weitere Informationen siehe Nachteilsausgleich.

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